Förderung zur Dachsanierung

Förderung Dachsanierung

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Förderung von Dachsanierungen: wo Sie wie viel Geld bekommen

Der Zeitpunkt, um sein Dach zu sanieren, war für Hausbesitzer noch nie günstiger: Mit Jahresanfang 2020 hat die Bundesregierung die Fördersätze deutlich angehoben, sowohl für energiesparende Neubau-Maßnahmen als auch bei Sanierungsmaßnahmen steht nunmehr eine deutlich höhere Förderung für Dachsanierungen bereit. Welche Förderungen es wo gibt, und was man bei der Beantragung alles beachten muss, stellen wir übersichtlich in unserem aktuellen Ratgeber dar.

Sind Sie auf der Suche nach einer Alternative zur Dachsanierung beziehungsweise der teuren Dachneueindeckung, dann lesen Sie unseren Beitrag zur Dienstleistung Dachreinigung.

Was ist die KfW-Förderung?

Wer eine staatliche Förderung der Dachsanierung in Anspruch nehmen will, kommt um die KfW-Förderung nicht herum. Sie ist das offizielle Förderinstrument des Bundes.

Die KfW – Bank ist eine Förderbank und in Deutschland eine Anstalt öffentlichen Rechts. Als weltweit größte nationale Förderbank unter der Aufsicht des deutschen Finanzministeriums fördert sie neben dem Mittelstand auch Existenzgründungen und die energetische Sanierung von Gebäuden in Deutschland sowie energiesparendes Bauen. “Staatliche” Förderungen, also Bundesförderungen für die Gebäudesanierung und das Energiesparen kommen in Deutschland ausschließlich von der KfW-Bank und vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

KfW-Förderungen werden in verschiedenen Programmen aufgelegt, die jeweils mit dreistelligen Programm-Nummern bezeichnet werden. Die Förderung kann dabei entweder in Form eines zinsbegünstigten Kredits mit enthaltenem Tilgungszuschuss (Förderbetrag) oder als Investitionszuschuss (einmalige Zuschusszahlung) in Anspruch genommen werden. Beide Zuschussformen haben jeweils eine unterschiedliche Programm-Nummer, zudem wird zwischen Förderungen für Wohgebäude und Nicht-Wohngebäuden unterschieden.

Welche Voraussetzungen müssen für die KfW-Förderung erfüllt werden?

Für einen staatlichen Zuschuss zur Dachsanierung müssen natürlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Die Anforderungen sind je nach Förderprogramm unterschiedlich.

Bei der Förderung der Dachsanierung wird zunächst einmal unterschieden, ob es sich allein um eine Einzelmaßnahme handelt, oder ob auch das übrige Gebäude zu einem sogenannten Effizienzhaus saniert werden soll.

Die Definition des KfW-Effizienzhauses richtet sich dabei nach dem Energieverbrauch des Gebäudes nach der Sanierung. Beim KfW-Effizienzhaus 55 sind das 55 % des Energieverbrauchs im Vergleich zu einem Neubau, der die heute geltenden Mindestanforderungen erreicht. Dieser später erreichbare Energieverbrauch muss beim Komplettsanierungen beim Beantragen der Förderung natürlich nachgewiesen werden. Neben dem Effizienzhaus gibt es auch noch weitere Kategorien:

  • -das Effizienzhaus 70
  • -das Effizienzhaus 85
  • -das Effizienzhaus 100
  • -das Effizienzhaus 115
  • -das Effizienzhaus Denkmal

Für die Sanierung zum Effizienzhaus (Komplettsanierung) gelten deutlich höhere Fördersätze, die sich dann natürlich auch in einer bis zu doppelt so hohen staatlichen Zuschusshöhe zur Dachsanierung als enthaltener Maßnahme auswirken. (Bei Wohngebäuden Programme Nr. 151 oder 430).

Wird lediglich das Dach vom Hausbesitzer saniert (Programm Nr. 152 oder 430) spielt der Energieverbrauch des Hauses keine Rolle für die Förderung. Es muss für eine staatliche Förderung lediglich nachgewiesen werden, dass das Dach nach der Sanierung den geltenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) genügt. Der Förderantrag muss dabei vor Beginn der Maßnahmen eingereicht und genehmigt worden sein.

Alle regional geltenden baurechechtlichen Anforderungen (Landesbauordnungen) und alle Anforderungen an den Brandschutz müssen selbstverständlich ebenfalls eingehalten werden, wenn man eine Förderung der Dachsanierung erhalten will.

Eine weitere, sehr wichtige Voraussetzung für eine mögliche Förderung der Dachsanierung ist, dass für eine staatliche Förderung der Bauantrag für das betreffende Gebäude vor dem 1. 2. 2002 gestellt worden sein muss. Für jüngere Gebäude gibt es keine Förderung!

KfW-Förderung beantragen: Wer? Wann? Wo? Wie?

Um eine Förderung der Dachsanierung der KfW zu erhalten, sind mehrere Schritte notwendig. Was Sie der Reihe nach tun müssen, finden Sie nachfolgend übersichtlich erklärt.

Schritt 1: Einen zugelassenen Experten für energetische Sanierungen beauftragen.

Der Experte muss das Vorhaben begutachten und planen und später auch die bauliche Ausführung begleiten und überwachen. Als Experte kommt dabei nur infrage, wer als Sachverständiger in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt wird. Die Kosten für die Planung und die Baubegleitung des Experten sind selbst auch förderfähig. Bis zu 50 % Zuschuss zu den Expertenkosten können über KfW-Programm Nr. 431 bezogen werden.

Schritt 2: Antrag stellen oder Kredit beantragen.

Bei der Förderung der Dachsanierung haben Sie die Möglichkeit, entweder einen direkten Zuschuss zur Sanierung (Programm Nr. 430) zu erhalten oder einen zinsgünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss (Programm Nr. 151 oder 152) als staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Für einen direkten Zuschuss brauchen Sie nur auf dem Online-Zuschuss-Portal der KfW einen Antrag (Antragsformular) einzureichen. Die Bestätigung des Energie-Experten (BzA-ID) geben Sie dann direkt dort ein.

Wenn Sie als staatliche Förderung der Dachsanierung einen zinsbegünstigten Kredit in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zunächst einen Finanzierungspartner (z. B. Ihre Hausbank oder eine andere Bank) finden. Die Bestätigung des Experten ist bei der Antragstellung mitzubringen. Nach Abschluss des Kreditvertrags mit dem Finanzierungspartner wird direkt vom Finanzierungspartner der Kredit bei der KfW beantragt. Damit läuft die Förderung Ihrer Dachsanierung bei der KfW.

Schritt 3: Vorhaben umsetzen.

Wenn Sie nur einen Zuschuss beantragt haben (Programm Nr. 430) müssen Sie nur noch im Zuschussportal Ihre Identität nachweisen. Das ist über einen SCHUFA-Check, aber auch über VideoIdent- oder PostIdent-Verfahren möglich. Danach können Sie Ihre Dachsanierung beginnen.
Beim zinsgünstigten Kredit als Förderung zur Dachsanierung (Programm 152 oder 151) können Sie die Arbeiten bereits dann beginnen, wenn Ihr Finanzierungspartner eine Kreditzusage der KfW erhalten hat.

Schritt 4: Zuschuss erhalten.

Wenn Sie einen Einmal-Zuschuss (Programm 430) beantragt haben, erhalten Sie von Ihrem Energie-Experten eine Bestätigung, dass die Arbeiten fertig durchgeführt sind (BnID). Diese Bestätigung geben Sie im Zuschussportal ein, weisen Ihre Identität nach und erhalten den Zuschuss zur Dachsanierung in der Folge ausbezahlt.
Bei Ihrem laufenden Kredit als Förderung zur Dachsanierung reichen Sie ebenfalls die BnID über Ihren Finanzierungspartner ein. Der Tilgungszuschuss wird dann Ihrem Kredit gutgeschrieben.

TIPP: Bei Wohnungseigentümergemeinschaften stellt den Kreditantrag die WEG (z. B. über den Hausverwalter oder einen anderen Vertreter der WEG).

Wie hoch ist die KfW-Förderung?

Die Höhe der möglichen Förderung richtet sich danach, ob Sie Ihr gesamtes Haus zum KfW-Effizienzhaus sanieren, oder nur eine Förderung für die Dachsanierung als Einzelmaßnahme beantragen. Die aktuell geltenden Fördersätze sehen Sie in der nachfolgenden Liste.

Förderung als Einzelmaßnahme:
Wenn Sie keine weiteren energetischen Sanierungen am Haus durchführen, erhalten Sie 20 % der förderfähigen Kosten – entweder als Einmal-Zuschuss (Programm Nr. 430) oder als Tilgungszuschuss für Ihren Kredit (Programm Nr. 152). An Kreditzinsen werden 0,75 % fällig, den Kredit können Sie als Annuitätendarlehen (monatliche Rückzahlung des Kredits) oder als endfälliges Darlehen (während der Laufzeit werden nur die Zinsen bezahlt, am Ende der Laufzeit wird die Kreditsumme als Einmalzahlung gesamt bezahlt). Einzelmaßnahmen werden nur bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 Euro gefördert.

Förderung im Zuge einer KfW-Effizienzhaus-Sanierung:
Wenn Sie nicht nur Ihr Dach, sondern Ihr gesamtes Haus sanieren wollen, können Sie je nach erreichtem Effizienz-Standard deutlich höhere Förderungen bekommen. Damit erhöht sich dann auch die Förderung für die anteiligen Kosten der Dachsanierung durch KfW Mittel.

Bei der KfW-Effizienzhaus-Sanierung im Denkmalschutz und für einen erreichten KfW-Effiizienzhaus-115 Standard erhöhen sich die Förderbeträge (und damit anteilig auch die Förderung der Dachsanierung) auf 25 %. Beim KfW-100 Standard (Neubaustandard) sind es 27,5 % der förderfähigen Kosten. Erreicht Ihr Haus nach der Sanierung KfW-Effizienzhaus-85 Standard, sind es 30 % der förderfähigen Kosten, beim KfW-70 Standard 35 % und bei KfW-55 Standard 40 % der förderfähigen Kosten. In einem solchen Fall würden Sie damit auch für die anteiligen Kosten der Dachsanierung eine Förderung von fast der Hälfte der anfallenden Kosten bekommen. Die maximal förderfähigen Kosten betragen hier 120.000 Euro.

TIPP: Sie müssen bei einer geplanten Effizienzhaus-Sanierung nicht zwingend alle Arbeiten auf einmal oder direkt nacheinander ausführen, um eine Förderung zu erhalten. Sie haben auch die Möglichkeit, gemeinsam mit Ihrem Energie-Experten einen sogenannten “Sanierungsfahrplan” (iSFP) für die Sanierung Ihres Gebäudes über einen längeren Zeitraum hinweg zu erstellen. Dann können Sie eine höhere Förderung in Anspruch nehmen, haben aber dennoch länger Zeit, die Arbeiten auszuführen. Einen Muster-Sanierungsfahrplan finden Sie beispielsweise hier.

Wofür gibt es Zuschüsse?

In den Dokumenten zur Dachsanierung der KfW wird immer wieder auf die “förderfähigen Kosten” verwiesen. Wir wollen deshalb einmal kurz erklären, welche Kosten dies sind.

Technische Mindestanforderungen für Maßnahmen

Förderfähig sind grundsätzlich nur Maßnahmen, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Das bedeutet etwa, dass für eine Förderung der Dachsanierung der erreichte U-Wert von Schrägdachflächen samt Kehlbalkenanlage kleiner als 0,14 W/(m*K) sein muss. Der gleiche Grenzwert gilt auch für die Flachdachsanierung und beim (gedämmten) Metalldach. Für die Wangen von Dachgauben gilt als Mindestanforderung für die Förderung, dass der U-Wert nicht größer als 0,20 W/(m*K) sein darf. Dachflächenfenster müssen einen U-Wert von mindestens 1,0 W/(m*K) erreichen.

Werden diese Anforderungen an die Wärmedämmung beim Dach nicht erfüllt, ist keine Förderung möglich. Grundsätzlich gibt es einen staatlichen Zuschuss zur Dachsanierung natürlich auch nur dann, wenn es sich um eine energetische Sanierung handelt, also eine Dachdämmung vorgenommen wird. Wird lediglich die Dacheindeckung (z. B. weil sie schadhaft ist) erneuert, ist keine Förderung möglich, da es sich um eine reine Instandsetzungsmaßnahme handelt, die keinen nennenswerten Energie-Einspareffekt hat und damit auch nicht förderberechtigt ist.

Dachflächen (egal oder Flachdach oder Steildach) müssen nach der EnEV nur dann selbst gedämmt werden, wenn die direkt darunter liegenden Räumlichkeiten dauerhaft auf eine Temperatur von mehr als 12 °C geheizt werden. Dächer über ungeheizten Dachräumen müssen nicht gedämmt werden, beim Reparieren der Dacheindeckung ist damit auch keine Förderung dieser Dachsanierung möglich.
In Fällen, in denen die Dachfläche nicht gedämmt werden muss, ist dagegen eine Dämmung der obersten Geschossdecke zu den Dachräumlichkeiten hin vorgeschrieben. Für diese Art der Dämmung kann als Einzelmaßnahme wiederum ein staatlicher Zuschuss bei der Dachsanierung beantragt werden.

Förderfähige Maßnahmen bei der Dachsanierung

Förderfähig sind grundsätzlich alle jene Kosten, die für den Einbau und die Funktionstüchtigkeit der Sanierungsmaßnahme unbedingt erforderlich sind. Das gilt sowohl für die anfallenden Materialkosten als auch für die Einbaukosten durch einen Fachbetrieb. Material kann gegebenenfalls auch selbst besorgt werden, wenn der Einbau durch einen Fachbetrieb erfolgt oder der Energie-Experte sowohl die angefallenen Materialkosten als auch die fachgerechte Durchführung kurz formlos bestätigt werden. Berücksichtigt werden immer die Bruttokosten (also inkl. MwSt.).

Notwendige Nebenarbeiten, Baunebenkosten und und Wiederherstellungskosten werden sowohl beim Steildach als auch beim Flachdach bei der Förderung einer Dachsanierung ebenfalls gefördert. Das heißt, auch die Kosten für Gerüste, für die Baustelleneinrichtung und für die Entsorgung von Alt-Eindeckungen (inkl. Schadstoffentsorgung) können mit angesetzt werden und zählen zu den förderfähigen Kosten.

Brauche ich einen Energieberater?

Immer wieder taucht die Frage auf, ob ein Energieberater auch bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen – wie einer einzelnen Dachsanierung – zwingend erforderlich ist. Das ist tatsächlich notwendig.

Die Dienste eines Energieberaters müssen auf jeden Fall in Anspruch genommen werden, wenn man eine Förderung der Dachsanierung durch KfW-Mittel bekommen möchte. Der Energieberater muss dabei das Vorhaben planen und die gesamte Bauphase auch begleiten. Am Ende muss er eine Fertigstellungsbestätigung ausstellen. Ohne einen zugelassenen Energieberater für KfW-Förderung geht es nicht.

Was ist eine BAFA-Förderung?

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert zwar ebenfalls energetische Sanierungen, allerdings nur im Bereich des Heizens mit erneuerbaren Energien. Das schließt moderne Heizungsformen wie Biomasse-Heizungen (Scheitholz, Hackschnitzel oder Pellets), Solarthermie (Solarthermieanlage) sowie verschiedene Arten von Wärmepumpen-Heizungen und Hybrid-Heizungen ein. Zusätzlich gibt es seit Anfang 2020 auch eine spezielle Öl-Austauschprämie beim Austausch einer alten Ölheizung gegen eine moderne Heizungsform mit erneuerbaren Energien.

Heiztechnologien (“Wärmeerzeuger”) werden seit Anfang 2020 grundsätzlich nicht mehr von der KfW gefördert. Damit konkurrieren die beiden Förderungen nun auch nicht mehr miteinander, wie das bisher noch der Fall war.

Fazit

Hausbestizer, die ihr Hausdach energetisch sanieren wollen, kann auf eine ansehnliche staatliche Förderung der Dachsanierung zurückgreifen. Dafür muss das Dach allerdings zwingend nach den geltenden Vorgaben gedämmt werden – bei einer reinen Dacherneuerung ohne zusätzliche Dämmung kann keine staatliche Förderung beantragt werden.

Sinnvoller ist es natürlich, gleich sein ganzes Haus energieeffizient zu sanieren: in diesem Fall kann auch eine deutlich höhere Förderung bei Dachsanierung und Dachdämmung erreicht werden. Gegebenenfalls kann man die Sanierung auch über längere Zeiträume hinweg mithilfe eines genau geplanten Sanierungsfahrplans (iSFP) umsetzen.

Die Planung und Begleitung durch einen zugelassenen Energie-Experten ist zwingend vorgeschrieben und unausweichlich. Das stellt aber immerhin die Qualität und die Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen sicher. Neben der staatlichen Förderung der Dachsanierung kann man sich auch entscheiden, statt dem Einmal-Zuschuss ein gefördertes Darlehen in Anspruch zu nehmen. Damit sind die neben der Förderung der Dachsanierung übrig bleibenden Kosten deutlich leichter zu stemmen.

Alles hier Gesagte bezieht sich ausschließlich auf Wohngebäude und Privatpersonen als Besitzer. Für Nicht-Wohngebäude, Gewerbe-Gebäude und gewerbliche Besitzer können abweichende Vorschriften gelten, abhängig von der Art der Nutzung des Gebäudes stehen dann auch andere Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

8 Kommentare zu “Förderung Dachsanierung”
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Christin Siebersagt:

Super infos, danke!🙂

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Alex Finsterbuschsagt:

Als Hausbesitzer, der vorhat, sein Dach zu sanieren, war dieser Artikel äußerst informativ und hilfreich. Die Information, dass ich einen Zuschuss von 20 % der förderfähigen Kosten erhalten kann, hat meine Entscheidung zur energetischen Sanierung meines Dachs erleichtert. Die maximale Förderung von 50.000 Euro ist ebenfalls eine erfreuliche Nachricht. Jetzt werde ich mich auf die Planung meiner Dachsanierung konzentrieren und sicherstellen, dass alle technischen Anforderungen erfüllt werden.

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Alex Finsterbuschsagt:

Ich habe das Haus meiner Großeltern geerbt und überlegte, das Dach zu sanieren. Euer Artikel über die Förderung von Dachsanierungen war sehr hilfreich. Ich war erleichtert, dass mein Haus, mit einem Bauantrag vor dem 1. Februar 2002, förderfähig ist. Dank dieser Info habe ich die Sanierung durchgeführt. Die Arbeiten sind nun abgeschlossen und ich bin sehr zufrieden. Die Heizkosten sind gesunken und das Haus fühlt sich wärmer an.

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Lisasagt:

Wir wollen bald unser Dach sanieren und es neu decken lassen. Gut zu wissen, dass es die Möglichkeit der Förderung gibt. Besonders interessant finde ich die jeweiligen Voraussetzungen für die Finanzierung.

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Lottasagt:

Ich finde es super, dass man eine Förderung für die Dachsanierung beantragen kann. Oft kann man ja nichts für das undichte Dach. Ich finde, das ist eine super gute Sache.

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Maria Lorbeersagt:

Wir haben unser Dach decken lassen. Und der Energieberater war da und hat sich alles an geschaut. Nun wollten wir mal wissen wie lange es dauert bis wir unsere Förderung bekommen oder an wen wir uns wenden müssen

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Hannes Bartschneidersagt:

Ich plane momentan eine Dachsanierung. Ich wusste gar nicht, dass man hier eine KfW Förderung beantragen kann. Ich werde mir mal einen Experten suchen, der mit ein Gutachten erstellt.

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Kira N.sagt:

Vielen Dank für diesen Beitrag zur Förderung der Dachsanierung. Gut zu wissen, dass man sich an einen Energieberater wenden muss, wenn man die Dachsanierung mit KFW-Mitteln fördern lassen möchte. Wir erwägen unser Haus in den nächsten Jahren wegen der Energieeffizienz sanieren zu lassen und informieren uns daher zu den Möglichkeiten.

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